Rürup-Rente, Basisrente, Schicht 1-Produkt, Selbstständige, Pendant zur gesetzlichen Rente - diese und viele weitere Schlagworte geistern durch die Presse und das Internet. Viele Verbraucher können mit diesen Begriffen jedoch nur wenig anfangen. Nachfolgend erhalten Sie einfache Erklärungen dazu.

Die Basisrente wird in der Presse auch häufig nach ihrem Erfinder, dem Ökonomen Bert Rürup, als Rürup-Rente bezeichnet. Sie wurde eingeführt, um insbesondere denen, die nicht Riester-förderfähig sind (also Selbstständigen und Freiberuflern) eine zusätzliche, staatlich geförderte Form der Altersvorsorge zu bieten. Die staatliche Förderung wird hierbei nicht in Form von direkten, finanziellen Zulagen wie bei Riester gezahlt, dafür gibt es großzügige steuerliche Vorteile, die sich in der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge in der Steuererklärung bemerkbar machen.
Generell kann diese Form der freiwilligen Rentenversicherung von jedem in Deutschland lebendem Menschen abgeschlossen werden. Die Basisrente ist als Rente mit festen monatlichen Zahlungen in der Rentenphase (so genannte Leibrente) ausgelegt und beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag, der in den Leistungskriterien und der steuerlichen Behandlung der gesetzlichen Rente entspricht.
Allerdings gibt es auch bestimmte Voraussetzungen, an die die Basisrente geknüpft ist:
- Es gibt kein Kapitalwahlrecht zu Rentenbeginn, was bedeutet, dass das angesparte Kapital nicht in einer Summe, sondern nur in einer monatlichen Leibrente ausgezahlt werden darf.
- Die Basisrente ist außerdem nicht vererbbar, nicht beileihbar und nicht veräußerbar.