Aufgrund der steigenden Lebenserwartung wird das Thema Pflege immer wichtiger, denn gerade ältere Personen sind besonders vom Risiko der Pflegebedürftigkeit betroffen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber im Jahr 1995 die Pflegepflichtversicherung eingeführt. Diese bietet im Pflegefall jedoch nur eine Grundversorgung.
Eine Möglichkeit, die Absicherung im Pflegefall zu verbessern, ist der Abschluss einer privaten Pflegerenten-Versicherung. Dabei wird – je nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit - eine monatliche Rente im Pflegefall gezahlt.
Die Einstufung in einen Pflegegrad kann in der privaten Pflegerentenversicherung entweder gemäß der im Sozialgesetzbuch (SGB XI) definierten Pflegestufen erfolgen oder mithilfe eines so genannten ADL-Modells ("Activities of daily living"), bei dem überprüft wird, inwieweit Aktivitäten des täglichen Lebens wie beispielsweise An- und Auskleiden, Fortbewegen im Zimmer, Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken etc. nicht mehr selbst ausgeführt werden können.
- Informationen zu unserer Untersuchung der Pflegerenten-Versicherungen finden Sie in unserem Infopapier.