Selbstständige sind nicht verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung
einzuzahlen. Deshalb müssen sie noch dringender als Arbeitnehmer rechtzeitig
selbst vorsorgen.
Für Selbstständige bildet vor allem die Basisrentenversicherung (auch Rürup-
Rentenversicherung genannt) die Rentengrundlage. Diese private Altersvorsorge
wird staatlich gefördert, bietet eine flexible Einzahlung und kann steuerlich abgesetzt
werden. Bei Ledigen sind bis zu 20.000 Euro (bei Verheirateten 40.000 Euro)
steuerlich als Sonderausgaben absetzbar. Im Jahr 2009 zu 68 %, 2010 zu 70% usw.
Dagegen sind die Leistungen aus der Basisrente im Jahr 2009 mit 58 % zu
versteuern. Je früher in die Basisrentenversicherung einzahlt wird, desto moderater
gestalten sich die monatlichen Sparraten.
Des Weiteren bietet sich für Selbstständige eine private Rentenversicherung oder
eine Immobilie an. Als optimales Altersvorsorgeprogramm empfiehlt sich eine gute
Mischung aus der Basisrente und der privaten Rentenversicherung. Die private
Rentenversicherung ist zwar nicht staatlich gefördert, aber die Rente ist nur mit dem
günstigen Ertragsanteil zu versteuern. Als Vorteil ist hier zu sehen, dass es keine
Einschränkung bei der Vererbbarkeit, Beleihbarkeit sowie Kapitalisierung gibt.
