Viele Rentner leiden unter den Neuregelungen des Alterseinkünftegesetzes: Zum
einen müssen sie hohe Steuern auf ihre Rente abführen, zum anderen bleiben
Freibeträge von 20.000 € bis 40.000 € pro Jahr komplett ungenutzt, weil keine
Beiträge mehr an die gesetzliche Rentenversicherung oder ein Versorgungswerk
geleistet werden.
Damit man auch im fortgeschrittenen Alter in den Genuss der Steuervorteile kommt,
gibt es die staatlich geförderte Basisrente. Diese garantiert eine lebenslange Rente.
Besonders bei Personen ab 55 Jahren rechnet sich die Basisrentenversicherung
doppelt. Hier ergibt sich ein sogenannter „Senioreneffekt“. Durch diesen Effekt
können aufgrund der sehr kurzen Laufzeit verhältnismäßig hohe Nachsteuerrenditen
erzielt werden, da die steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge höher ist als die
spätere Steuerlast auf die Leistungen der Basisrente.
Je früher der Rentenbeginn desto größer die Wirkung des „Senioreneffektes“.
Übersteigt Ihr Steuersatz im Rentenalter ca. 90 % Ihres Steuersatzes in der
Beitragsphase, so ist es für Sie rentabler in eine private Rentenversicherung zu
investieren.
